CDS Dienstleistungsgruppe – Wir machen es. Einfach.

Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind, müssen mit den zur Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut gemacht werden. Dafür erfolgt bei der CDS Sicherheitsdienste GmbH ein Unterrichtsverfahren nach §34a Gewerbeordnung.

Zusätzlich wird die praktische Anwendung vermittelt, um die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben zu ermöglichen.

Überprüfung der erworbenen Kenntnisse

Das erlernte Wissen in den verschiedenen zu unterrichtenden Themenbereichen wird durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen überprüft. Die dafür nötigen Unterrichtsstunden muss jeder nachweisen, der mit der Organisation oder Durchführung der entsprechenden Bewachungsaufgaben unmittelbar befasst ist.

Der Unterrichtsnachweis kann darüber hinaus wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse sowie bei zu vielen Fehlzeiten verweigert werden.

Abschluss des Unterrichtungsverfahrens

Durch eine Bescheinigung wird bestätigt, dass die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die IHK durch die schriftliche und mündliche Beantwortung von Verständnisfragen überzeugt hat, dass die Person mit dem Unterrichtsstoff vertraut ist.

Wichtig ist, dass die zu unterrichtende Person deutsche Sprachkenntnisse verfügt. Sie muss in der Lage sein, dem komplizierten Unterrichtsstoff im Rechtsbereich zu verstehen und das Erlernte in die Praxis umzusetzen.



Unterrichtungsverfahren nach §34a Gewerbeordnung: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
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