Seit 1. Januar 2003 ist für die direkte Ausübung folgender Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in
- Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachungen im Einlassbereich vor gastgewerblichen Diskotheken
Die Sachkundeprüfung muss jeder nachweisen, der eine der genannten Tätigkeiten ausüben will – dies gilt für das Wachpersonal in Bewachungsunternehmen, für Selbständige ebenso wie für gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter.
Das Wichtigste in Kürze
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten je Prüfling).
Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. Wörterbücher, oder Ähnliches, sind als Hilfsmittel nicht zugelassen.
Die schriftlichen Sachkundeprüfungen finden bundeseinheitlich an jedem dritten Donnerstag im Monat statt. Ausnahmen sind möglich und hängen von der zeitlichen Lage der Feiertage ab. Der mündliche Prüfungstag ist der jeweils auf die schriftliche Prüfung folgende Mittwoch und/oder Donnerstag.
Gebühren:
- Prüfungsgebühr: 150,00 €
- schriftliche Wiederholung: 70,00 €
- mündliche Wiederholung: 80,00 €
Vorbereitungskurse
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. In unseren Schulungscentern in unseren Niederlassungen bieten wir umfangreiche Vorbereitungskurse für Anwerber der Qualifizierung nach §34a der Gewerbeordnung an.
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